Neu 2025: Meldepflicht bei möblierter Vermietung

Ab 2025 gelten verschärfte Regeln für die Vermietung von möblierten Wohnungen. Was viele nicht wissen: Diese Regelungen betreffen nicht nur Ferienwohnungen, sondern auch Monteurzimmer, WG-Zimmer oder möblierte Zwischenmieten.

Was ist zu beachten?

  • 📍 Jede möblierte Vermietung über 6 Monate muss dem Einwohnermeldeamt gemeldet werden
  • 📄 Der/die Vermieter:in muss eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen
  • ⚠️ Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis 1.000 €

💡 Wichtig:

Die Pflicht gilt auch bei kurzzeitiger Vermietung und betrifft alle Wohnformen, bei denen Möbel mitvermietet werden. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig informieren – oder fachlich beraten lassen.

Wir beraten dich gern, wenn du wissen möchtest, ob deine Vermietung unter die neue Regelung fällt. Sprich uns einfach an – wir klären das für dich!

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📞 Kontakt

Jana Schütt – WuZL Immo
📱 0160 7519609
✉️ info@wuzl.immo
🌐 www.wuzl.immo

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